Organisation der Universitäten – UOG 1993 (BGBl. 805/1993)
Inkrafttreten: 1. Oktober 1994
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2003 (mit Ausnahme der Verfassungsbestimmungen)

Es gab in diesem Gesetz keine Grundlage für den Hochschulsport. Die Universitäts-Sportinstitute hielten sich jedoch weiterhin an die Richtung, die das UOG 1975 seinerzeit vorgegeben hat.

Allerdings nimmt das Gesetz weiterhin die Existenz der Universitäts-Sportinstitute an. In den Paragraphen zum Allgemeinen Universitätspersonal und in den Übergangsbestimmungen werden „Personal für kulturelle und sportliche Aufgaben“ bzw.  die „Bundeslehrer und Vertragslehrer an Universitäts-Sportinstituten“ explizit erwähnt.

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