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Okt 23
Nov 23
Gesetzesgrundlagen
Organisation der Universitäten – UOG 1993 (BGBl. 805/1993)
Inkrafttreten: 1. Oktober 1994
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2003 (mit Ausnahme der Verfassungsbestimmungen)
Es gab in diesem Gesetz keine Grundlage für den Hochschulsport. Die Universitäts-Sportinstitute hielten sich jedoch weiterhin an die Richtung, die das UOG 1975 seinerzeit vorgegeben hat.
Allerdings nimmt das Gesetz weiterhin die Existenz der Universitäts-Sportinstitute an. In den Paragraphen zum Allgemeinen Universitätspersonal und in den Übergangsbestimmungen werden „Personal für kulturelle und sportliche Aufgaben“ bzw. die „Bundeslehrer und Vertragslehrer an Universitäts-Sportinstituten“ explizit erwähnt.